Ich frag mich ob das nicht verjährt ist wegen den Ansprüchen...2003 / 2004... nach BGB 3 Jahre,, aber halt anderes recht oder ? So kann man Stimmung machen...
EU Recht und andere.?..keine Ahnung..?.. mal ? davor gelassen...
Abwarten..
Hier
In Germany währe...die Folge
Zitat:
Ist ein Anspruch dann verjährt, so ist er zwar nicht erloschen und besteht theoretisch also auch weiterhin.
Allerdings liegt in einem solchen Fall ein Mangel der Durchsetzbarkeit vor und demnach ist der Anspruch nicht länger wirksam und in Folge dessen nicht durchsetzbar.
In der Praxis heißt das:
Sind 3 Jahre nach dem oben erläuterten Beginn vergangen, so kann der Geschädigte keine Ansprüche mehr gegen den Schädiger geltend machen.
Zitat: Ende
Da bin ich mal gespannt wie die Gerichte entscheiden werden,,,,, Jahre später.... ,,, in *Deutschelande unmachbar,,, (*absichtlich so geschrieben und viel Erfolg an Frontier )
Andere Länder andere Sitten ...
Hauptsache 1 mal in der Presse ...abwarten....was wird, oder passiert....durchgesetzt.. ...vermutlich ein Vergleich... welcher nie veröffentlicht wird..