Pastiche - die unbekannte Ausnahme im UrhDaG

Originaltitel: hammer-ge32c97d14_1920 // Urheber: succo // Lizenz: Pixabay Lizenz // Quelle: Pixabay

Lang und breit wurde über das Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz diskutiert und oftmals waren die Kommentare dazu nicht gerade freundlich. Und natürlich sind die Kritiker auch mit Inkrafttreten des Gesetzes am 1. August nicht verstummt. Im Fokus stehen dabei die geänderten Verantwortlichkeiten und die damit einhergehende Befürchtung, dass eingesetzte Filter der großen Anbieter zu einem Overblocking führen. Denn solche Filter sind nunmal (noch) nicht dazu in der Lage, verschiedene zulässige Verwendungen von ansonsten geschützem Material zuverlässig zu erkennen. Dabei werden insbesondere die Kunstformen Satire/Parodie und Karrikatur genannt.


Das UrhDaG kennt nun aber eine weitere Kunstform, den Pastiche. Kurz gesagt, während Satire, Parodie und Karrikatur etwas bösartiges anhaftet, bezieht sich der Pastiche auf eine eher wohlwollende Anerkennung des Orignials. Ein bekannteres Beispiel ist z.B. March Simpson als Vermeers Das Mädchen mit dem Perlenorgehänge. Man übernimmt also ursprüngliche Kunstwerk quasi als positive Reminiszenz für das eigene Werk. Mit der Aufnahme dieses Begriffs ins das Gesetz sollen vor allem solche Dinge wie Memes, Cosplays und Remixes abgedeckt werden. Dabei existiert der Begriff schon viel länger als diese recht jungen Kunstformen und andere Länder waren auch deutlich früher dran, dies im Urheberrecht zu berücksichtigen.


Ausführlicher Bericht mit Blick auf die Geschichte des Pastiche und einer (ersten) rechtlichen Einschätzung: iRIGHTS.info