Die Büchse der Pandora - der nächste Anlauf

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Von der Öffentlichkeit weitestgehend unbeachtet, hatte Ylva Johansson, Kommissarin für Inneres, bereits im Februar die Richtung angedeutet: "Ich erwäge, Unternehmen dazu zu verpflichten, bekanntes Material über sexuellen Kindesmissbrauch aufzudecken und den Behörden zu melden.". Doch schon der Titel einer neuen, geplanten Verordnung aus ihrem Hause läßt aufhorchen, er lautet "Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern: Erkennung, Entfernung und Meldung illegaler Online-Inhalte". Zwar ist der Text noch nicht bekannt, die Veröffentlichung wurde zuletzt von Dezember auf Anfang nächsten Jahres verschoben, aber im Zusammenhang mit einem geleakten Dokument aus dem Jahr 2020 lässt sich doch eine Richtung erkennen. Entweder man bricht die Verschlüsselung mittels Hintertür für den Anbieter und damit in letzter Konsequenz auch für Sicherheitsbehörden auf oder man führt eben jenes client-side scanning verpflichtend für alle ein. Welche Gefahren hinter beiden Verfahren stecken, sollte eigentlich allen klar sein. Es kommt so ziemlich alles zusammen, was man in einer freiheitlichen Gesellschaft nicht sehen möchte, man hat ein allumfassendes, anlassloses Überwachungssystem mit endlosem Missbrauchspotential.


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