Telekom Stream On und Vodafone Pass endgültig vor dem Aus

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Es hatte sich nach dem EuGH-Urteil zur Netzneutralität angekündigt, nun schafft die Bundesnetzagentur Fakten und untersagt den Netzbetreibern Tarife, bei denen bestimmte Dienste nicht auf das vertraglich vereinbarte Datenvolumen angerechnet werden. Diese sogenannten Zero-Rating-Angebote umfassen im Grundtarif zumeist einen Dienst, wobei weitere dazu gebucht werden können. Für die Kunden war das gerade bei Streaming-Angeboten wie z.B. Netflix natürlich von Vorteil, da diese oft einen sehr hohen Datentransfer haben. Aber auch wenn die Anbieter argumentierten, dass diese Angebote ja nicht direkt verschiedene Dienste unterschiedlich behandeln würden - erst, wenn das Datenvolumen des Kunden aufgebraucht wäre, würde ein Unterschied entstehen - sahen die europäischen Richter darin einen Verstoß gegen die Netzneutralität, nach der alle Dienste gleich behandelt werden müssen.


Dementsprechend dürfen Telekom und Vodafone diese Tarife ab dem 01. Juli dieses Jahres nicht mehr anbieten, laufende Verträge müssen bis zum 30. März 2023 angepasst oder beendet werden.

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