Wie siehts eigentlich mit „rückwirkenden“ Klagen aus?
Muss jeder YouTuber befürchten, dass seine Clips gelöscht werden, die er vor 3 Jahren hochgeladen hat, weil da Musik oder Sequenzen enthalten sind, wofür jemand anderes die Rechte besitzt?
Und was ist mit Texten/Bildern, die wir hier im Forum vor Jahren „unwissend“ reinkopiert haben? Können wir dafür nachträglich zu Kasse gebeten werden?
Oder gilt ein Stichtag X und ab dann darf man bestimmte Inhalte nicht mehr hochladen?
Ich glaube, du vermischt hier zweierlei, zum einen, was denn noch erlaubt ist und zum anderen, wer denn dafür verantwortlich ist. Denn es gibt zwar auch Verschiebungen bzw Konkretisierungen dessen, was erlaubt ist, aber im großen und ganzen ändert sich da eher wenig. Was sich jedoch ändert ist, wer für die Uploads verantwortlich ist. Das war früher in weiten Teilen der einzelne User, nun sind es bei großen, kommerziellen Plattformen die Betreiber. Deswegen geht ja jeder von Upload-Filtern aus, weil diese großen Plattformen den Content nicht händisch bearbeiten können.
Rückwirkend wird da eher wenig passieren, insbesondere im Hinblick auf das Spielerheim. Da kann man sich auch auf das Gewohnheitsrecht berufen.