Telekom Stream On und Vodafone Pass vor dem Aus?
Dragondeal
Zwar geht es in den Rechtsstreitigkeiten, die vor dem OLG Düsseldorf und dem Verwaltungsgericht Köln ausgetragen werden, nicht direkt um die grundsätzliche Rechtmäßigkeit der Angebote, aber beide Gerichte hatten bei Fragen im Zusammenhang damit Anfragen an die europäischen Richter gerichtet. Und dessen Antwort fällt recht deutlich aus, Tarifoptionen, die bestimmte Anwendungen und Dienste aus dem eigentlich zum Tarif gehörenden Datenvolumen ausnehmen, verstossen gegen das Gebot der Netzneutralität und sind somit rechtswidrig.
Zwar verweisen die beiden Anbieter darauf, dass die Tarifoptionen, um die es in den eigentlichen Rechtsstreitigkeiten geht, so schon gar nicht mehr bestehen und geben sich daher noch gelassen, aber es darf stark angezweifelt werden, dass sich die Angebote in Zukunft weiter aufrechterhalten lassen. In diese Richtung gehen auch Aussagen der Bundesnetzagentur nach der Entscheidung der luxemburger Richter.