Wenn der Postbote die Datenpakete bringt ...

Originaltitel: matrix-3109378_1920 // Urheber: Jae Rue // Lizenz: Pixabay Lizenz // Quelle: Pixabay

Der Autor dieses Artikels gehört zu den seltenen Glückspilzen, bei denen das Internet sogar schneller ist, als vertraglich vereinbart. Doch meistens ist es andersrum, oftmals wird nicht das erreicht, was versprochen wurde. Wenn man Glück hat, reicht ein Anruf, bei dem das Nervigste das Dauergedudel während den 15min in der Warteschleife ist. Des Öfteren ist ein langsames oder nicht konstantes Internet aber auch ein Dauerzustand mit endloser Streiterei mit seinem Anbieter, der dann gerne auf die versprochene Minimal-Geschwindigkeit und die Mindestvertragslaufzeit verweist.


Doch es gibt Licht am Ende des Tunnels, denn die Bundesnetzagentur hat ein Diskussionspapier (Entwurf einer Allgemeinverfügung) zum Telekommunikationsgesetz veröffentlicht, in dem deutlich klarer gemacht wird, was ein langsamer, nicht vertragsgerechter Zugang ist:

  • An zwei Messtagen werden nicht mindestens einmal 90% der vereinbarten Maximalgeschwindigkeit erreicht.
  • Die normalerweise verfügbare Geschwindigkeit wird nicht bei 90% aller Messungen erreicht.
  • Die minimale vereinbarte Geschwindigkeit wird an zwei Messtagen mindestens einmal unterschritten.


Vorteil Kunde: Er darf selber messen, mit einem Tool, dass die Bundesnetzagentur zur Verfügung stellt.

Nachteil Kunde: Gemessen werden muss an zwei aufeinander folgenden Tagen jeweils 10 Mal.


Und während man bisher bei einem solchen nicht vertragsgemäßen Zugang nur kündigen und Schadensersatz fordern konnte, soll man zukünftig direkt das monatliche Entgeld mindern dürfen. Man wird also als Kunde insgesamt deutlich besser gestellt.


Entwurf der Allgemeinverfügung (pdf)


PS: Die maximale vereinbarte Geschwindigkeit dürfte jedem klar sein, das ist die Zahl, mit der immer fett auf den Plakaten geworben wird. Die minimal vereinbarte Geschwindigkeit dürfen die Anbieter selber festlegen, aber sie müssen auch. Da diese Zahl nicht ganz so beeindruckend ist, wird sie ganz gerne irgendwo versteckt. Bei der Telekom müsst ihr z.B. einen Blick in das Produktinformationsblatt werfen, da könnt ihr maximal, normal und minimal nachlesen.

Weitere Artikel

Klatsche für Apple
Murmeltiertag
Apple Music streicht anscheined Hörbuch-Angebot in Deutschland zusammen
Telekom Stream On und Vodafone Pass vor dem Aus?
Apple macht vorläufig einen Rückzieher
Wie privat darf es sein?

Navigation

  1. Neuigkeiten
  2. Forum
  3. Spenden
  4. Galerie
  5. Kalender
  6. Mitglieder
  7. Social Media
  8. Spiele kaufen
  9. Partnerschaften
  10. Quiz
  1. Datenschutzerklärung
  2. Impressum
  3. Kontakt

Aktueller Ort

Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen.