Cloud-Dienste müssen möglicherweise Gebühren für Urheberrechte abführen

Originaltitel: hammer-ge32c97d14_1920 // Urheber: succo // Lizenz: Pixabay Lizenz // Quelle: Pixabay

Vielen ist es vielleicht noch unbekannt, aber ein kleiner Teil des Preises von physischen Speichermedien geht in die Vergütung von Urheberrechten. Hintergrund ist, dass es jedem Nutzer erlaubt ist, auch von urheberrechtlich geschütztem Material eine begrenzte Anzahl von Privatkopien zu erstellen. Diese sind jedoch nicht gebührenfrei, sie werden pauschal von den Herstellern von HDDs, USB-Sticks oder beschreibbaren Disks usw abgeführt. Nach einer Anfrage des Oberlandesgerichts Wien hat der EuGH nun entschieden, dass dies grundsätzlich auch für Clouds gilt.


Grundsätzlich gilt zunächst, dass der Ersteller einer Privatkopie für eine solche die entsprechende Abgabe zahlen müsste. Da in vielen Fällen derjenige allerdings nicht identifizierbar ist, ist es eben auch erlaubt, diese Abgaben über dritte - die Hersteller von Speichermedien - einzuziehen. In Wien hatte nun eine Rechteverwertungsgesellschaft gegen den deutschen Anbieter Strato auf eine ebensolche Abgabe geklagt, da es sich bei einer Cloud auch um ein Speichermedium im Sinne des Gesetzes handeln würde. Dem hat der EuGH wie gesagt im Prinzip nun zugestimmt. Aber auch Stratos Argumente wurden berücksichtigt. Der Konzern führte aus, dass es keine physischen Speichermedien nach Österreich liefere und zudem bereits eine Abgabe über die Hersteller der Server bezahlt wurde. Außerdem hätten auch österreichische Nutzer bereits die Abgabe über die Geräte bezahlt, die den Upload überhaupt erst möglich machen.


Hier forderte der EuGH die Mitgliedsstaaten nun auf, genau zu prüfen, ob eine angemessene Entschädigung bezahlt wird, Dabei bezieht er sich aber nicht nur auf eine Unter- sondern auch auf eine mögliche Überbezahlung.

Kommentare 1

  • Was ein Schwachsinn! Urheberrecht ist ja schön und gut, aber die Verwertungsgesellschaften sollen die Entgelte doch bitteschön weiter dort eintreiben, wo es Sinn macht.

    Es ist doch genau so, wie Strato argumentiert: der Nutzer der Cloud hat bereits bezahlt und der Hoster beim Kauf seines Speichers ebenfalls.

    Warum investieren die ihre Zeit und Energie nicht darin, mal bessere Konditionen bei Spotify, Apple Music und Co. auszuhandeln, damit Künstler nicht für 0,00Nix pro Song abgespeist werden, nur damit eine Flatrate für 10€ angeboten werden kann.

    Manche Leute bekommen einfach den Hals nicht voll.