Kein © für KI-Kunst

Originaltitel: hammer-ge32c97d14_1920 // Urheber: succo // Lizenz: Pixabay Lizenz // Quelle: Pixabay

Als Besitzer des Computers, auf dem der Algorithmus lief, versuchte Thaler bereits zum dritten Mal, das Werk im Copyright-Register eintragen zu lassen. Aber wie zuvor scheiterte er auch dieses Mal. Das zuständige Copyright Review Board entschied, dass ein Werk nur dann schutzwürdig sein kann, wenn es durch menschliches (kreatives) Zutun entstanden ist. Auch ist es nicht möglich, das Werk als Auftragsarbeit auf den Namen des Computerbesitzers eintragen zu lassen, da eine KI nicht in der Lage ist, einen entsprechenden Vertrag zu schließen. Das CBR beruft sich dabei auf eine Entscheidung des Obersten Gerichts, wobei die Entscheidung grundsätzlich natürlich erstmal auch nur für die USA gilt.