100 cm
Das in Deutschland und in ähnlicher Form auch in vielen anderen europäischen Ländern verwendete Modell besteht in Deutschland aus einem 12 Zentimeter breiten und 1 m hohen (über dem Fahrbahnrand), hohlen, dreieckigen Kunststoffkorpus, der oben zur Fahrbahn hin abgeschrägt ist, einer parallel dazu angebrachten, 25 cm breiten Binde aus schwarzer Kunststofffolie (Tageskennzeichen) und den in ihr eingelassenen Reflektoren (vorne bzw. rechts ein rechteckiger Reflektor, weiß; hinten bzw. links zwei kleinere runde Reflektoren, weiß), welche das Nachtkennzeichen (Reflexzeichen) darstellen.[1] Der deutsche Leitpfosten in seiner heutigen Form wurde im März 1957 in Westdeutschland eingeführt.[2] Ein sehr ähnlicher Leitpfosten wurde mit der am 1. Juli 1974 verbindlich gewordenen TGL 12096/05 in der DDR eingeführt. Noch vor dem geplanten Inkrafttreten einer Neuausgabe der TGL 12096/05 vom Juni 1989, die eine leichte Veränderung an den Leitpfosten vorsah und am 1. Februar 1990 gültig werden sollte, wurde diese für nichtig erklärt, da die DDR von den Ereignissen der Wende überrollt wurde.
In der Schweiz werden auf Autobahnen ohne Gegenverkehr links quadratische, weiße Reflektoren verwendet. Der Korpus der Leitpfosten ist in der Schweiz abgerundet.
Bei Straßeneinmündungen erhalten die Eckleitpfosten gelbe Reflektoren. Ebenso erhalten zur Fahrbahn einspringende Abschnitte Leitpfosten mit gelben Reflektoren.
Die 1974 in der DDR eingeführten Leitpfosten waren weitgehend identisch mit den bereits seit 1957 in der Bundesrepublik verwendeten Pfosten. Der einzige Unterschied war, dass man in Kurven die Leitpfosten der Kurvenaußenseite mit roten Reflektoren bestückte und auch die Binde bei diesen Pfosten rot statt schwarz ausgeführt worden ist. Die Vorgaben beider Länder sahen vor, dass die Leitpfosten unter anderem auch aus Beton gegossen sein konnten. In Westdeutschland wurde jedoch relativ früh damit begonnen, Leitpfosten hauptsächlich aus Kunststoff herzustellen.[3]