Heightmaps: 1 Ingame-Unit = ? Pixel

  • Mahlzeit!


    Hat mal jemand irgendwo eine Umrechnung Heightmap-Pixel <> Ingame-Längeneinheit gefunden?


    Gerade bei Wasserläufen sind mir die Karteneditor-Tools zu unpräzise, und weil es keine Undo-Funktion gibt, auch zu heikel - da hat man sich schnell mal das perfekte Ufer auf Nimmerwiedersehen zerschossen. Bei manchen Bau-Ideen braucht's das aber, z.B. für eine genau x Units breite, vollkommen gerade Insel im Industriehafen.


    PS: Dass ich da keine runde Pixelzahl erwarten darf, ist mir schon klar... ;)

    Erstmal alle Straßen legen. Und dann neu anfangen!


    Intel i7-3770 @ 3.4 GHz, 8 GB RAM, Geforce GTX 950 2GB
    Windows 10

  • Kann ich grade nicht sagen aber eventuell kommst du selber drauf wenn du eine Cities Skylines HeightMap exportierst und dir anschließend die Maße anschaust.

    Okay, ertappt! Würde mir den Aufwand gerne sparen... ;)

    Erstmal alle Straßen legen. Und dann neu anfangen!


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    • Offizieller Beitrag

    Hi,


    wenn Du im Karteneditor eine Autobahnauffahrt baust ist diese zwei Ingame-Felder breit. Ein Feld hat, soweit ich weiß, eine Breite von acht Metern.
    Also kannst Du Dir mit den Autobahnauffahrten eine Schablone für 16 Meter und mit den Autobahnen eine für 32 Meter legen.
    Um zum Beispiel eine erhöhte schmale Straße (16 Meter breit) zu bauen, nutze ich den Filter ganz links, der ein wenig nach Salzstreuer aussieht und sich zur Mitte hin verstärkt,
    kombiniert mit der kleinsten Pinselbreite von 50. Für Autobahnen nehme ich den zweiten Filter, ebenfalls mit einer Breite von 50.


    Die Höhe des Geländes scheint mir in Metern angegeben zu sein. Ich schlussfolgere dies aus der Tatsache, dass Brücken in der ersten Höhenstufe zwölf Meter hoch sein sollen.
    Wenn ich eine Rampe/Auffahrt zu einer Brücke baue, komme ich mit einer finalen Höhe von 10-12, relativ zum umgebenden Gelände, recht gut hin.


    P.S. Schau mal unten links: "Geländemodifikation aufheben" ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Gun155 () aus folgendem Grund: Korrektur