Windows 10 nach Hardwarewechsel neu aktivieren

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Leute :) ... ich habe da mal eine Frage. Im Oktober will ich meinen Computer etwas aufrüsten. Mit @WindWalker81 habe ich da auch schon einige Teile ausgesucht. Dabei sind: neue Grafikkarte und eine SSD auf welche das Betriebssystem soll. Jetzt nervte mich mein Rechner schon lange mit der Frage ob ich denn nun nicht endlich mal auf Windows 10 wechseln mag. Jetzt habe ich mir gedacht: OK, man kann dies ja 4 Wochen lang testen und ggf. wieder auf das alte Windows zurückwechseln. Teste ich mal, wenn es läuft installiere ich gleich auf dem umgebauten Rechner Windows 10 - CD dazu ist auch schon gebrannt. Gestern Abend lag ich im Bett, habe noch etwas in der Gamestar geschmökert. Da stand sinngemäß dass Microsoft derzeit noch Probleme hat die Hardware-ID von der Lizenz zu lösen. Als Umgehungslösung wird "angeboten" wieder das alte Betriebssystem zu installieren und dann auf Windows 10 zu wechseln. (Nach meinem Wissenstand erlischt aber die alte Lizenz, oder?) Hat da schon jemand Erfahrung? Ist es besser vor Ablauf der Frist wieder auf Windows 7 zu wechseln und dann Windows 10 "über zu bügeln"? Theoretisch wollte ich eine frische und saubere Installation haben. :hmm:


    Google habe ich auch schon gequält, aber da gibt es etliche Anfragen, ebenso etliche und unterschiedliche Aussagen, da kam ich auch nicht richtig weiter.

  • In Deutschland werden OEM Lizenzen nicht Hardware gebunden sein.



    Während also in den USA und anderen Ländern OEM-Lizenzen von Windows 10 nicht auf ein anderes Gerät übertragen werden und nur zusammen mit PC mit dem sie ausgeliefert wurden an andere verkauft werden dürfen (für die dann ebenfalls die Hardwarebindung gilt), können Nutzer in Deutschland ihre zusammen mit einem PC erworbenen OEM-Lizenzen auf andere Geräte übertragen beziehungsweise im Rahmen der rechtlichen Vorgaben veräußern.
    Faktisch spielt es hierzulande also keine Rolle, dass eine OEM-Lizenz nach dem kostenloses Upgrade auf Windows 10 weiterhin eine OEM-Lizenz ist "“ eine Hardwarebindung besteht nicht.


    Windows Nutzerbestimmung zur Übertragung:
    4. Übertragung.
    Die Bestimmungen dieser Ziffer gelten nicht, wenn Sie die Software als Verbraucher in Deutschland oder in einem unter (aka.ms/transfer) aufgeführten Land erworben haben. In diesem Fall muss die Übertragung der Software an einen Dritten und des Nutzungsrechts dem anwendbaren Recht entsprechen.
    a. Auf einem Gerät vorinstallierte Software. Wenn Sie die Software auf einem Gerät vorinstalliert erworben haben oder wenn Sie für die auf einem Gerät vorinstallierte Software ein Upgrade durchgeführt haben, dürfen Sie die Lizenz zur Nutzung der Software nur mit dem lizenzierten Gerät direkt auf einen anderen Nutzer übertragen. Die Übertragung muss die Software und, sofern zusammen mit dem Gerät geliefert, ein authentisches Windows-Label einschließlich des Product Keys umfassen. Vor einer erlaubten Übertragung muss sich die andere Partei damit einverstanden erklären, dass dieser Vertrag für die Übertragung und Nutzung der Software gilt.
    b. Eigenständige Software. Wenn Sie die Software als eigenständige Software erworben haben oder wenn Sie für eine als eigenständig erworbene Software ein Upgrade durchgeführt haben, sind Sie berechtigt, die Software auf ein anderes Gerät zu übertragen, das Ihnen gehört. Außerdem sind Sie berechtigt, die Software auf ein Gerät zu übertragen, das jemand anderem gehört, wenn (i) Sie der erste lizenzierte Nutzer der Software sind und (ii) der neue Nutzer den Bestimmungen dieses Vertrages zustimmt. Sie sind berechtigt, die Sicherungskopie, deren Anfertigung wir Ihnen gestatten, oder die Medien, auf denen die Software bereitgestellt wurde, zum Übertragen der Software zu verwenden. Jedes Mal, wenn Sie die Software auf ein neues Gerät übertragen, müssen Sie die Software vom vorherigen Gerät entfernen. Sie sind nicht berechtigt, die Software zu übertragen, um Lizenzen auf mehreren Geräten gemeinsam zu verwenden.

    • Offizieller Beitrag

    Im aktuellen c't-Magazin für €4,50 werden fast alle Fragen bezüglich des Umstiegs auf Windows 10 beantwortet. Leider liegt meins im LKW und ich bin daheim.
    Kurz zusammengefasst kann ich Dir aber sagen, dass das ein Jahr lang kostenlos verfügbare Windows-Upgrade eine gültige Lizenz voraussetzt um selbst auch lizenziert zu sein.
    Das heißt, die Lizenz deines alten Windows wird zur Windows 10-Lizenz und dein altes Windows somit unlizenziert.
    Man kann aber jederzeit wieder sein altes Windows installieren, wenn man das daraus entstandene Windows 10 nicht nutzt, bzw. installiert hat.
    Wer innerhalb des einen Jahres, in dem Windows 10 kostenlos upgegradet werden kann, einmal upgradet, der kann danach jederzeit wieder sein altes Windows upgraden.
    So, was gibt's noch? Ach ja, um auf einem neuen Rechner das 'kostenlose' Windows 10 frisch zu installieren muss einmal das alte Windows installiert und auf Windows 10 upgegradet werden. Der neue Rechner wird dabei zur Aktivierungsdatenbank von Microsoft hinzugefügt (und ein evtl. früher auf diese Lizenz aktivierter Rechner entfernt)
    Nach dem einmal durchgeführten Upgrade auf dem neuen Rechner kann jederzeit ein frisches Windows 10 von ISO, CD, Stick oder weiß der Geier installiert werden.


    Noch Fragen? Her damit, oder Magazin kaufen! ;)

    • Offizieller Beitrag

    Laut aktuellem Stand soll sich die Lizenz mit dem angegebenen Konto verifizieren.


    Also dementsprechend mit der Outlook Mailadresse.

    Das ist definitiv nicht der Fall. Windows-Lizenzen sind nur an die Hardware gebunden. Bei der Installation wird aus bestimmten Hardwarekomponenten eine eindeutige ID generiert, welche dann in der Aktivierungsdatenbank mit der Windows-Lizenz verknüpft wird. Hauptsächlich ist die Lizenz an das Mainboard gebunden. Wenn dieses gewechselt wird ist auf jeden Fall eine neue Aktivierung bei MS fällig. Es kann aber auch sein, dass man neu aktivieren muss, wenn man mehrere sonstige Komponenten seines Rechners austauscht, wie z.B.
    Festplatte und Grafikkkarte und RAM.

    • Offizieller Beitrag

    Also, lass mich mal zusammenfassen:


    1. Das Update auf Windows 10 kann ich innerhalb eines Monats rückgängig machen?
    2. Nach Ablauf der Frist kann ich aber noch die alte Windows 7 Lizenz auf den Rechner installieren wenn mir Windows 10 nicht gefällt- logisch dass ich Windows 10 deinstallieren muss?
    3. Um eine frische und saubere Installation auf einem neuen System der Hardwarewechsel zu erhalten muss ich
    - alte Windows 7 Lizenz installieren
    - Update auf Windows 10 durchführen
    - CD brennen
    - wieder alles löschen
    - Windows 10 installieren


    Habe ich dies jetzt richtig verstanden? :hmm:


    Was ich nicht kann, Windows 10 nach dem Hardwarewechsel auf dem Rechner frisch installieren? Dies ist dann blöd und macht ja jede Menge Arbeit. :fie:

    • Offizieller Beitrag

    Ja, ich denke Du hast alles richtig verstanden. :ms_thumbs_up:
    Klar macht's Arbeit, ist dafür aber 'umsonst'. Da Windows als Service weiterläuft wirst Du so (hoffentlich) nie wieder Geld für ein neues Betriebssystem zahlen müssen.


    P.S. die Möglichkeit innerhalb eines Monats zum alten System zurückzuwechseln heißt nur, dass man nicht das alte System neu installieren muss, sondern einfach wieder mit allen Einstellungen und Programmen downgradet. Nach dieser Frist muss man halt das alte Windows neu installieren.