Das kommt jetzt drauf an, was du mit anbauen meinst. In den Schlossgarten hinein darfst du natürlich einen Flügel anbauen und damit dann tun was du willst, aber der Teil des Schlosses, der schon steht, darf nicht bearbeitet werden. Du darfst also keine weiteren Fenster an die Wände bauen oder Blumenkübel unter die bereits existierenden Fenster hängen.
Fü mich ergibt sich jetzt aktuell daraus auch noch eine Frage ! Du sprichst davon, dass man einen Flügel in den Schlossgarten hinein anbauen darf. Darf dieser Flügel innerhalb des Schlossgartens denn das Schloss berühren? Also dürfte man den Flügel direkt an das Schloss anbauen?