Artikel 17(bekannt als Artikel 13) ... was macht das Spieleheim?

  • Durch den Filter wird verhindert, dass du unlizensierte Songs verwendest bzw lizensierte Somgs nur in einer Form, die die Lizenz abdeckt.


    Theoretisch ist das auch jetzt schon so, mit dem Unterschied, dass du selber diese Lizenz besorgen müsstest.

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    Ein Tag ohne ein Lächeln ist ein verlorener Tag. (Charlie Chaplin):)


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  • Bei Musik, hat allgemein Youtube schon ein gutes Konzept, man kann sogar die Werbe einnahmen von den Leuten abzwagen. Hier sehe ich kein Problem.

    Weil man hier schon immer getrennt hat vom Privaten und Gewerblichen/Öffentlichen Bereich.

    Im Privaten Bereich darf man recht viel, selbst Musik kopieren für den Eigenbedarf ist möglich.


    wenn du aber mehr Leute mit der Musik eine Freude machen willst, dann ist das nicht mehr Privat, gerade wenn man bedenkt, das man auf Twitch eher Geld verdient, als auf Youtube.

    • Offizieller Beitrag

    hmm...mal schauen wie sich das durchsetzen wird. Es ist auch verboten schneller als 50 in der Stadt zu fahren, dran halten tut sich auch kaum einer.

    Das wäre ja einfach mal zu geil, wenn es echt so wäre wie beim Autofahren. Es hält sich einfach keiner dran :teufel0564:

  • Wie schon erwähnt, das Pamphlet ist 174 Seiten lang. Ich finde es äußerst interessant, wieviel "Platz" man den eigentlichen Kernpunkten gewidmet hat. Musik ist einer der Kernpunkte, aber meiner Meinung nach nicht der größte. Eurofighter1200 Gema überflüssig? Wohl kaum! So wie ich das herausgelesen und verstanden habe, darf die Gesellschaft jetzt auch die Rechte derer verwalten, die gar nicht Mitglied sind oder sich bisher standhaft geweigert haben, bei diesem Verein mitzumachen. Wer das nicht will, muß umständlich widersprechen. Wie man dann noch sogenannte "contentfree" Inhalte anbieten will, ist mir ein Rätsel. Ich denke, hier verdienen wieder mal nur die Rechteinhaber und deren Verwalter, und die Künstler gucken wie bisher auch in die Röhre. Also im Prinzip ändert sich für den kleinen Künstler nichts. Kann sein ich liege falsch, dann korrigiert mich bitte.

    Der Hauptpunkt liegt - auch wieder nur meiner bescheidenen Meinung nach- auf der Verwendung von Nachrichtenmaterial. Mit 15 Sekundenschnipsel dürfte es kaum mehr möglich sein, eigene Videos zu produzieren, in denen man sich kritisch mit erschienenen Artikeln der Leitmedien auseinandersetzt. Natürlich sind in der Vergangenheit auch viele Videos mit Verschwörungsquatsch entstanden, die seriöse Nachrichten für ihre krude Interpretation verwendet haben. Aber ich stelle mir die rein hypothetische Frage, ob ein Medienhoheitsmonopol und Hofberichterstattung eine Lösung sein können? Denn ich habe den festen Glauben, dass eine gute Demokratie auch andere Meinungen aushalten kann. Der gesunde Menschenverstand sollte Schwurbel von seriöser Berichterstattung unterscheiden können. Auch hier wieder die Bitte, wenn ich falsch liege, korrigiert mich. ;)

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  • es wird auf jeden Fall dazu führen daß diverse Kanäle auf YouTube verschwinden. Filmkritiken Dokus musikmixe um nur Mal ein paar zu nennen. Will man sich in Zukunft informieren wie ein Film ist muss man dem Glauben was man findet oder aber viel lesen.

    Ich selbst hatte ja in der Vergangenheit schon Mal Kontakt mit dem YouTube Algorithmen wegen Musik eines Spiels in einem letsplay. Seit dem ist mit etwas die Lust vergangenen.am Ende steckt überall eine Lizenz dahinter ob es nun Markensymbole sind,assets aus einem Spiel oder dessen musikalische Untermalung. Keine Lust kontent zu generieren der dann gesperrt wird oder wo andere dann die Hand drauf haben. Erhebt man Einspruch muss man es mit dem Lizenzinhaber klären den man wohl kaum rausfindet oder mit YouTube wo bekannt ist wie die agieren.

    Was nun am Ende aus Twitch wird bin ich auch gespannt. Die betrifft es ja genauso. Nur das man hier in Echtzeit reagieren müsste was kaum zu schaffen ist

    Mein System

    AMD Ryzen 7 3700X | MSI X570 Gaming Edge WiFi | Sapphire RX 5700XT Nitro+| 2x16GB Corsair Vengeance DDR4-3200 | BitFenix Whisper M 550W | Phanteks P400S

    Zubehör

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    Homepage

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    • Offizieller Beitrag

    Man darf auch nur noch Texte mit weniger als 1000 Zeichen "kopieren". Angeblich auch bei nicht-kommerzieller Nutzung. Tausend Zeichen sind nichts. Heißt das, dass wir dann z.B. auch keine Patchnotes oder Entwicklertagebücher hier ins Heim "kopieren" dürfen? :pillepalle:

    • Offizieller Beitrag

    Heißt das, dass wir dann z.B. auch keine Patchnotes oder Entwicklertagebücher hier ins Heim "kopieren" dürfen? :pillepalle:

    Also, englische Entwicklertagebücher wie zum Beispiel von Stellaris kopiere ich hier nicht ins Forum, die werden übersetzt. In dem Sinn dürfte da nichts greifen. Im Gegenteil, die Übersetzungen sind dann mein geistiges Eigentum. Dann werde ich für das Lesen und deren Nutzung Gebühren verlangen. :teufel734:

    Aber grundsätzlich, Ubisoft wäre doch blöd wenn sie uns verbieten würden deren Blogs auf der Anno-Union hier mittels Zitat und Verweis auf die Anno.-Union zu veröffentlichen. Letztlich ist es doch Werbung für sie. Dies war jetzt nur ein Beispiel aus meinen Spielen welche ich moderiere, betrifft aber auch andere Spiele. Anders sieht es aus wenn wir hier komplette Texte z.B. aus der Gamestar kopieren und hier veröffentlichen. Denke da dürfte es dann Ärger geben.

    • Offizieller Beitrag

    Aber grundsätzlich, Ubisoft wäre doch blöd wenn sie uns verbieten würden deren Blogs auf der Anno-Union hier mittels Zitat und Verweis auf die Anno.-Union zu veröffentlichen. Letztlich ist es doch Werbung für sie.

    Ob es Ubisoft nun stört oder nicht, es geht mir eher ums Prinzip. Am Ende kommt dann irgendein Investor von Ubisoft daher und verklagt uns um noch mehr Geld zu verdienen, denn um was anderes außer Geld geht es doch bei der ganzen Sache eh nicht.

  • Eric

    Du versuchst da mit Logik ranzugehen? :lool563: Vergiss das besser. Ich weiß, bisher lief viel über fair use (wie in den usa). So mancher Spieleentwickler hat auch bei letsplays die Hühneraugen zu gemacht, weil kostenlose Werbung. Aber ich frage dich mal ... so rein rethorisch ... wie ist das, wenn Verwertungsgesellschaften oder Rechteinhaber dazwischen geschaltet sind, drücken die auch die Äuglein zu? Die eigentliche Frage ist doch eher, welche Inhalte haben die Plattformen eingekauft, die von den Usern genutzt werden können? ;) Und was blockt der Filter?

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    • Offizieller Beitrag

    Aber ich frage dich mal ... so rein rethorisch ... wie ist das, wenn Verwertungsgesellschaften oder Rechteinhaber dazwischen geschaltet sind, drücken die auch die Äuglein zu? Die eigentliche Frage ist doch eher, welche Inhalte haben die Plattformen eingekauft, die von den Usern genutzt werden zu können? ;)

    Nun, dann sieht es gewiss anders aus. :grumble: Dies kann ich auch nicht sagen, ich wage es mir aber nicht vorzustellen, dass ein Spieleentwickler da jetzt gegen vorgeht wenn außerhalb seiner Seiten Werbung für sein Spiel gemacht wird. Wenn dem so ist, dann können wir hier zumachen.

  • Grundsätzlich müssen wir abwarten was passiert, Youtube blockt schon einiges, denke hier werden wir nicht die großen Veränderungen spüren.

    Es sind eher die anderen Plattformen die Probleme bekommen, Twitch, TikTok und Instagram.

    • Offizieller Beitrag

    Wie siehts eigentlich mit „rückwirkenden“ Klagen aus?

    Muss jeder YouTuber befürchten, dass seine Clips gelöscht werden, die er vor 3 Jahren hochgeladen hat, weil da Musik oder Sequenzen enthalten sind, wofür jemand anderes die Rechte besitzt?

    Und was ist mit Texten/Bildern, die wir hier im Forum vor Jahren „unwissend“ reinkopiert haben? Können wir dafür nachträglich zu Kasse gebeten werden?

    Oder gilt ein Stichtag X und ab dann darf man bestimmte Inhalte nicht mehr hochladen?

    :ms_desktop_computer: MSI B550 A Pro Mainboard|AMD Ryzen 5 5600X 6-Core Prozessor|AMD Radeon RX 6650 XT 8GB MSI GPU

    G.Skill Ripjaws DDR4 32 GB RAM 3600 MHz |Kingston M2 250 GB|Samsung SSD 1TB |Seagate HDD Laufwerk 1 TB

    Windows 11 Home - Raidmax Viper GX II - Gehäuse | Hauptmonitor ODYS XP 32" WQHD 165 Hz | Zweitmonitor Asus VG245 Full HD 24" 75Hz

    • Offizieller Beitrag

    Meine Auffassung von Recht ist, dass immer das Recht gilt, was zum Zeitpunkt einer Handlung existiert. Es kann ja nicht sein, dass in 40 Jahren jemand eine Klage gegen mich einreicht, weil dann jemand die Rechte an Kevin MacLeods lizenzfreier Hintergrundmusik erworben hat, die ich in meiner Jugend mal in einem Video verwendet habe. Aber vermutlich ist das nur meine persönliche Rechtsauffassung und in der Realität gilt etwas völlig anderes. X/

    • Offizieller Beitrag

    Uploadfilter kommen in 17 Tagen - Gesetz gestern beschlossen! | Anwalt Christian Solmecke

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  • Wie siehts eigentlich mit „rückwirkenden“ Klagen aus?

    Muss jeder YouTuber befürchten, dass seine Clips gelöscht werden, die er vor 3 Jahren hochgeladen hat, weil da Musik oder Sequenzen enthalten sind, wofür jemand anderes die Rechte besitzt?

    Und was ist mit Texten/Bildern, die wir hier im Forum vor Jahren „unwissend“ reinkopiert haben? Können wir dafür nachträglich zu Kasse gebeten werden?

    Oder gilt ein Stichtag X und ab dann darf man bestimmte Inhalte nicht mehr hochladen?

    Ich glaube, du vermischt hier zweierlei, zum einen, was denn noch erlaubt ist und zum anderen, wer denn dafür verantwortlich ist. Denn es gibt zwar auch Verschiebungen bzw Konkretisierungen dessen, was erlaubt ist, aber im großen und ganzen ändert sich da eher wenig. Was sich jedoch ändert ist, wer für die Uploads verantwortlich ist. Das war früher in weiten Teilen der einzelne User, nun sind es bei großen, kommerziellen Plattformen die Betreiber. Deswegen geht ja jeder von Upload-Filtern aus, weil diese großen Plattformen den Content nicht händisch bearbeiten können.


    Rückwirkend wird da eher wenig passieren, insbesondere im Hinblick auf das Spielerheim. Da kann man sich auch auf das Gewohnheitsrecht berufen.

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  • [Satire]

    Ja, die Frage ob das neue UHG auch rückwirkend gilt, hat mir ebenso viel Kopfzerbrechen bereitet. Ich bin kein Jurist [sic!], aber ich habe mir das komplette Pamphlet durchgelesen und habe keine Antwort auf meine Frage gefunden. Entweder bin ich als Laie nicht in der Lage, das richtig zu deuten ... oder man hat das absichtlich offen gelassen. Meine Vermutung (!) tendiert deutlich zu letzterem, denn es ist viel von Zumutbarkeiten und technischer Umsetzung die Rede. Denn die Erfahrungen der letzten Jahre haben mir gezeigt, dass auf großen Plattformen (z.Bsp. YT) jede Änderung der Hausregel, der AGB, auch rückwirkend Folgen für die Nutzer in Form von Sperrungen oder Löschungen hatte. Wahrscheinlich weil ein Datenabgleich nur als Gesamtkonformität technisch umsetzbar war. So meine Theorie. Falls / wenn / gesetzt den Fall ... das wäre so, bräuchten sich kleinere Plattformbetreiber wenig Sorgen machen --> sofern sie nur Verlinkungen benutzen, da die "unerwünschten" Beiträge quasi automatisch verschwinden, Links ins Leeere laufen würden.

    Bei Kopien (wie Schriftsätze, Artikel, etc) sieht das etwas anders aus. Hier müßte man eventuell moderativ prüfen, ob und wie weit das noch vom Zitatrecht gedeckt ist. Das gilt nämlich weiterhin für nonkomerzielle Nutzung. Die Schwierigkeit bei der ganzen Geschichte sehe ich persönlich eher bei der neuen Rolle der "Verwertungsgesellschaften". Denn selbst wenn man eine gültige Lizenz DIREKT vom Urheber hat, könnte es Schwierigkeiten geben, wenn die "Verwerter" davon nichts wissen. Dann müßte man erst den Nachweis erbringen. Es wäre [konjunktiv] sozusagen eine Beweislastumkehr mit Bringschuld zu Lasten des Nutzers.

    Als letzter Ausweg bleibt ja noch die explizit erlaubte Nutzung von Karrikaturen, Satire oder wissenschaftlicher Arbeit. Das Spielerheim in Konkurrenz zum Postillion ... oder wir schreiben zu jedem Spiel ein 30- seitiges wissenschaftliches Essey unter Berücksichtigung des neuen UHG im allgemeinen und innerhalb sozialer Interaktionsgruppen im Besonderen. ;)

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    • Offizieller Beitrag

    Hat zwar nichts mit Artikel 17 zu tun, schließt sich aber nahtlos an.


    Länder wollen Zwangsfilter in allen Betriebssystemen – Verbände laufen Sturm

    Die Länder arbeiten an einer Reform des Jugendmedienschutz-Vertrags. Es droht die Pflicht zur Vorinstallation von Porno- und Jugendschutzfiltern auf Endgeräten.

    Und nein, da geht es nicht um Pornoseiten. Da geht es um alle Seiten deren Inhalte nun nicht unbedingt P 18 sind.